Compliance

Statement der Geschäftsleitung

Die Grundlage aller unserer Handlungen bei der Franz Morat Group ist die Einhaltung der anwendbaren national und international geltenden gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus legen wir als Unternehmensverbund besonderen Wert auf den Schutz der Umwelt, die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards sowie von Antidiskriminierung- und Antikorruptionsvorgaben.

Dies erwarten wir auch von all unseren Geschäftspartnern und haben aus diesem Grund unsere Grundprinzipien in unserem Code of Conduct sowie innerhalb unserer Unternehmenspolitik definiert. Der Code of Conduct sowie unsere Unternehmenspolitik dient für uns als Leitfaden unseres Verhaltens im Geschäftsverkehr und gilt für jeden von uns.

Diese Regeln sind ergänzt um das nachfolgende Hinweisgebersystem über welches Mitarbeiter, Geschäftspartner, aber auch Dritte jederzeit die Möglichkeit haben, regelwidriges Verhalten zu melden.

Sollten Sie eine Meldung abgeben wollen, so bieten wir Ihnen die nachfolgenden Meldeoptionen an:

Meldewege

Per Post mit dem Vermerk „z.Hd. Compliance“ an:

Franz Morat Holding GmbH & Co. KG
Franz Morat Straße 6,
D-79871 Eisenbach / Hochschwarzwald

 

Per E-Mail an:

compliance@franz-morat.com

Per Formular mit nachfolgendem Button

FAQ

Compliance bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln. Für die Franz Morat Group bedeutet dies konkret, dass alle geschäftlichen Aktivitäten unserer Firmengruppe sowie die unserer Mitarbeiter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, unserem Code of Conduct sowie den weiterführenden einschlägigen Richtlinien und Anweisungen stehen müssen.

Alle unsere Mitarbeiter sind aufgerufen, mögliche Verstöße zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird. Das gleiche gilt für Geschäftspartner und jeden anderen.

  • Jeder Mitarbeiter einschließlich Auszubildende, Studenten, Doktoranten oder Praktikanten
  • Jeder Externe (z.B. Leiharbeitnehmer oder Mitarbeiter externer Dienstleister)
  • Jeder Geschäftspartner (z.B. Lieferanten, Kunden oder Kooperationspartner)
  • Jeder Dritte

Uns als Unternehmensgruppe ist es uns wichtig, dass Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung (bspw. einen Diebstahl, Betrug oder eine Bestechung), auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder gegen unsere unternehmensinternen Regeln hindeuten.

Ein Verstoß gegen unternehmensinterne Regeln wäre als Beispiel die Nichteinhaltung von Qualitäts-/Sicherheitsstandards oder die Nichtbefolgung unseres Code of Conducts durch unsere Mitarbeiter oder Geschäftspartner.

Ja, denn jede Meldung führt zu einer unternehmensinternen Untersuchung in der dann den Hinweisen entsprechend nachgegangen wird.

Nein.

Hinweisgeber die mögliche Verstöße nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen seitens unserer Firmengruppe infolge der Meldung zu befürchten.